Hier finden sie eine Übersicht aller Projekte an die wir federführend, finanziell oder in eigenregie beteiligt sind.

Ausbildungsplatzförderung Tierschutzverein Itzehoe e. V.

Für die Übernahme der vollständigen Kosten durch unsere Stiftung bot der Tierschutzverein Itzehoe e. V. einen zusätzlichen Ausbildungsplatz an.

Aufwand: 9.000 €

Folgeprojekt: Der o. a. Tierschutzverein suchte einen Förderer, um einen zusätzlichen Ausbildungsplatz anbieten und finanzieren zu können. Nach Antragstellung sicherte die KSS die Finanzierung des zusätzlichen Ausbildungsplatzes für die Zeit der Ausbildung bis zum 01.07.2007 zu. Für das 1. Ausbildungsjahr wurden 3.465 € überwiesen. Der Gesamtaufwand betrug für drei Jahre 12.375 €.

Aufwand: 12.375 €

Siehe auch: Sanierung der Quarantänestation im Tierheim Itzehoe

Fortbildung für ErzieherInnen (BNE) im Wildpark Eekholt

In Zusammenarbeit mit der gGmbH Wildpark Eekholt beteiligte sich die KSS an den Kosten für das neue Bildungsangebot (Fortbildungsreihe für ErzieherInnen) im Sinne der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Thema: Kinder als Ge-stalter einer nachhaltigen Entwicklung in einer globalisierten Welt.

Aufwand: 5.000 €

Siehe auch: Erstellung von Informations-/Unterrichtsmaterial Umweltbildung

Bergwaldprojekt e. V. in Brandenburg und im Harz

Bergwaldprojekt e. V. beantragte erneut eine Förderung von interaktiven Waldarbeitswochen incl. Umweltbildung mit Freiwilligen und Kindern in den Projektziel Waldmooren im Rupiner Land (Brandenburg) und in Clausthal-Zellerfeld (Harz): Umweltbildung mit konkreten Wald- und Artenschutz-maßnahmen verbinden und intensivieren sowie Kindern die Natur einprägsam nahe bringen. Gesamtkosten: 37.663 €.

Aufwand: 9.000 € (2 x 4.500 €)

Siehe auch: Interaktive Waldarbeitswochen / Umweltbildung auf Rügen und Usedom, Bergwaldprojekt e. V. oder Bergwaldprojekt e. V. im Nationalpark Harz

Ratzeburger Sommeruniversität

Die Ratzeburger Sommeruniversität (kurz: RS) war dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung des Ostseeraumes verpflichtet. Sie stützte sich dabei auf den Konziliaren Prozeß der Kirchen für Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung. Vor diesem Hintergrund strebte sie danach, eine feste Institution für die Begegnung von Interessierten aus Wissenschaft, Kirchen, Politik und aktiven Bürgerinnen und Bürger zu werden. Der RS geht es darum, das Prinzip der Nachhaltigkeit als sozialethisches Prinzip in der Ökumene des Ostseeraums zur Geltung zu bringen. Zu diesem Zweck brachte sie ausgewiesene Fachleute aus den unterschiedlichsten Disziplinen miteinander ins Gespräch. Koordiniert und organisiert wurde die RS durch die Ökumenische Stiftung für Schöpfungsbewahrung und Nachhaltigkeit in Ratzeburg. In den Jahren von 2003 bis 2006 wurden in den 6 und 7-tägigen Sommerkursen folgende Themen behandelt: Wasserethik und -politik, Kinder-Wasser-Konferenz, Brot und Fisch/Leben für die Ostsee – Schwerpunkt Fischerei, Brot und Fisch – Schwerpunkt Landwirtschaft. Thema 2009: Unsere Ostsee – unsere Wälder, Nachhaltigkeit im Zeichen des Klimawandels. Zu den 80 Teilnehmern kamen bis zu 25 Referenten, die wenigstens zwei Tage anwesend waren. Gesamtausgaben: 51.003 €.

Aufwand: 10.000 €

Siehe auch: Fledermausprojekt in norddeutschen Kirchen oder Baumpark Ratzeburg

Wolfsgarantiefonds Schleswig-Holstein

Zwischen den Naturschutzorganisationen NABU Schleswig-Holstein e. V., Freundeskreis freilebender Wölfe e. V., Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, Wildpark Eekholt, WWF Deutschland sowie Klara Samariter-Stiftung und dem Land Schleswig-Holstein, vertreten durch das MELUR, wurde eine Vereinbarung über Ausgleichszahlungen für von Wölfen verursachte Schäden an Nutztieren (Wolfsgarantiefonds S.-H.) getroffen.

Das MLUR hat mit der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen zur Sicherung des Bestandes zu- und durchwandernder Wölfe in S.-H. (Wolfsrichtlinie) vom 16.05.2009 Regelungen u. a. zu Ausgleichs-zahlungen für von Wölfen verursachte Schäden an Nutz- und Haustieren getroffen. Nach einem EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen im Agrar- und Fischereisektor darf das MELUR jedoch nicht mehr als 7.500 € innerhalb von drei Jahren pro Agrarbetrieb an Entschädigungen für von Wölfen getötete oder verletzte Nutztiere zahlen. Diese Situation führte im Hinblick auf eine anzuneh-mende Zuwanderung von Wölfen nach S.-H. insbesondere bei Schafhaltern zur Besorgnis. Für einen höheren Schadenausgleich garantieren die o. a. Natur-schutzorganisationen i. S. d. getroffenen „Vereinbarung“ insgesamt und einmalig 20.000 € zu jeweils gleichen Teilen als „Wolfsgarantiefonds“ zur Verfügung zu stellen.

Aufwand: 631.- €