Wolfsgarantiefonds Schleswig-Holstein

Zwischen den Naturschutzorganisationen NABU Schleswig-Holstein e. V., Freundeskreis freilebender Wölfe e. V., Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, Wildpark Eekholt, WWF Deutschland sowie Klara Samariter-Stiftung und dem Land Schleswig-Holstein, vertreten durch das MELUR, wurde eine Vereinbarung über Ausgleichszahlungen für von Wölfen verursachte Schäden an Nutztieren (Wolfsgarantiefonds S.-H.) getroffen.

Das MLUR hat mit der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen zur Sicherung des Bestandes zu- und durchwandernder Wölfe in S.-H. (Wolfsrichtlinie) vom 16.05.2009 Regelungen u. a. zu Ausgleichs-zahlungen für von Wölfen verursachte Schäden an Nutz- und Haustieren getroffen. Nach einem EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen im Agrar- und Fischereisektor darf das MELUR jedoch nicht mehr als 7.500 € innerhalb von drei Jahren pro Agrarbetrieb an Entschädigungen für von Wölfen getötete oder verletzte Nutztiere zahlen. Diese Situation führte im Hinblick auf eine anzuneh-mende Zuwanderung von Wölfen nach S.-H. insbesondere bei Schafhaltern zur Besorgnis. Für einen höheren Schadenausgleich garantieren die o. a. Natur-schutzorganisationen i. S. d. getroffenen „Vereinbarung“ insgesamt und einmalig 20.000 € zu jeweils gleichen Teilen als „Wolfsgarantiefonds“ zur Verfügung zu stellen.

Aufwand: 631.- €