Auzug aus der Satzung der Klara Samariter-Stiftung

§1
Name, Sitz und Rechtsform

  1. Die Stiftung führt den Namen Klara Samariter-Stiftung.
  2. Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts.
  3. Die Stiftung hat ihren Sitz in Heiligenhafen.

§2
Stiftungszweck

  1. Zweck der Stiftung ist

    a) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturgesetzes und der Länder, insbesondere der Schutz bedrohter Pflanzenarten;
    b) die Förderung des Umweltschutzes;
    c) die Förderung des Tierschutzes, insbesondere der Schutz bedrohter Tierarten und die Hilfe für Haustiere;
    d) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der unter a) bis c) aufgeführten Zwecke duch andere begünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts.

  2. Die Stiftung soll ihre Zwecke insbesondere dadurch erreichen, daß

    a) Natur- und Landschaftsschutzgebiete betreut werden;
    b) Tierheime errichtet, und betrieben werden;
    c) Forschungseinrichtungen auf dem Gebiet des Tier-, Natur- und Pflanzenschutzes errichtet, und betrieben werden;
    d) Einrichtungen, die als gemeinnützig anerkannt sind, sowie öffentliche Einrichtungen unterstützt und erhalten werden.

  3. Die Stiftung soll zur Förderung ihrer Zwecke insbesondere im Norddeutschen Raum einschließlich Berlin tätig werden.

§3
Gemeinnützigkeit

  1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung.
  2. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

Die vollständige Satzung wird auf Anfrage bereitgestellt.