Auzug aus der Satzung der Klara Samariter-Stiftung
§1
Name, Sitz und Rechtsform
- Die Stiftung führt den Namen Klara Samariter-Stiftung.
- Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts.
- Die Stiftung hat ihren Sitz in Heiligenhafen.
§2
Stiftungszweck
- Zweck der Stiftung ist
a) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturgesetzes und der Länder, insbesondere der Schutz bedrohter Pflanzenarten;
b) die Förderung des Umweltschutzes;
c) die Förderung des Tierschutzes, insbesondere der Schutz bedrohter Tierarten und die Hilfe für Haustiere;
d) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der unter a) bis c) aufgeführten Zwecke duch andere begünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. - Die Stiftung soll ihre Zwecke insbesondere dadurch erreichen, daß
a) Natur- und Landschaftsschutzgebiete betreut werden;
b) Tierheime errichtet, und betrieben werden;
c) Forschungseinrichtungen auf dem Gebiet des Tier-, Natur- und Pflanzenschutzes errichtet, und betrieben werden;
d) Einrichtungen, die als gemeinnützig anerkannt sind, sowie öffentliche Einrichtungen unterstützt und erhalten werden. - Die Stiftung soll zur Förderung ihrer Zwecke insbesondere im Norddeutschen Raum einschließlich Berlin tätig werden.
§3
Gemeinnützigkeit
- Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung.
- Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die vollständige Satzung wird auf Anfrage bereitgestellt.