Förderung Lokale Aktion Wasser Otter Mensch e. V.

Seit sechs Jahren ist der gemeinnützige Verein „Wasser Otter Mensch“ Trägerverein der Lokalen Aktion (LA) Schwartau-Schwentine. Ziel der LA ist die Umsetzung der Natura 2000 Richtlinie (Entwicklung von Schutzgebieten, Schutz der Moore, Artenschutz, etc.) unter aktiver Einbindung aller vor Ort Beteiligten. Die Gebietskulisse der LA liegt in den Kreisen Ostholstein und Plön. Für die ELER-Förderperiode (01.01.2015 – 31.12.2019) musste die Förderung neu beantragt werden. 93% der Finanzierung für die nächsten fünf Jahre waren (unter Vorbehalt der Erteilung der Zuwendungsbescheide) bereits gesichert, der noch zu deckende Kostenanteil betrug 7%. Das Land S.-H. und die Europäische Union übernehmen 86% der Gesamtkosten (90% der Personal- und Mietkosten). Neben dem Verein beteiligen sich die Kurt & Erika Schrobach Stiftung (beide zusammen 7% = Eigenanteil) sowie die Kreise Plön & Ostholstein im Rahmen einer 5-Jahres-Kooperation (zusammen auch 7% = je Kreis 6.000 € p.a., Laufzeit 5 Jahre). Allerdings müssen der Kreistag und das Land (wg. Konsolidierung) dem Förderantrag noch zustimmen. Aufgrund der Konsolidierungssituation in beiden Kreisen ist mit einem Zuwendungsbescheid für das erste Jahr nicht vor dem ersten Quartal 2015 zu rechnen. Die Folgejahre müssen fortlaufend jährlich beantragt werden. Da der Verein seinen Förderantrag vorab  mit einer gesicherten Kofinanzierung an das Land einreichen muss, ist er auf der Suche nach weiteren Kooperationspartnern, die eine Bürgschaft über fünf Jahre für die beiden Kreisförderungen abgeben. Der WBV Ostholstein hat eine Bürgschaft über 30.000 € in Aussicht gestellt. Die zweite Bürgschaft über 30.000 € hat die KSS übernommen. Jedoch hat das MELUR mitgeteilt, dass sie es nicht schaffen, die gestellten Förderanträge fristgerecht zu bewilligen, was mit der EU zusammenhängen soll. Der Verein wurde aufgefordert, für einen siebenmonatigen Übergangszeitraum einen neuen Antrag zu stellen. Durch veränderte Förderbedingungen, die sich im Detail erst jetzt erschlossen haben, verbleibt ein Fehlbetrag von aktuell 3.700 €. Dieser soll vorsichtig kalkuliert sein, da einige Positionen vom Land als nicht förderfähig anerkannt werden könnten. Die tatsächlichen Zahlen werden selbstverständlich offengelegt, sodass eine Ab-/Aufrechnung erfolgen kann. Mit 3.700 € förderte die KSS das Projekt.

Aufwand: 3.700.- €